Vereinbarung
zur Tarifrunde 2010
In den Verhandlungen über die Tarifrunde für
das Kabinenpersonal
der Condor Flugdienst GmbH (CFG) haben die Tarifpartner UFO und AVH/CFG
folgendes Ergebnis vereinbart:
1.
Die Kabinenmitarbeiter erhalten mit der technisch frühestmöglichen
Vergütungsabrechnung eine Einmalzahlung in Höhe von 12 % der
nachstehend aufgeführten durchschnittlichen individuellen monatlichen
Vergütungsbestandteile des Betrachtungszeitraums August bis
einschließlich Dezember 2010 (hierzu werden alle üblicherweise bei
Tariferhöhungen berücksichtigten Vergütungsbestandteile und Zulagen
herangezogen). Die Einmalzahlung beträgt mindestens aber 250,-- €
brutto (in dem Zeitraum August bis Dezember 2010 nicht durchgängig
Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte zeitanteilig).
2.
Die Grundvergütungen und die üblicherweise bei Vergütungstarifrunden
berücksichtigten Zulagen und Zuschläge der Kabinenmitarbeiter werden ab
dem 01. Januar 2011 um 2,5 % angehoben.
3.
Bei der Vergütungstabelle des Vergütungstarifvertrags der ab 2005
eingestellten Kabinenmitarbeiter wird mit Wirkung ab dem 01. Januar
2011 eine zusätzliche Vergütungsstufe hinzugefügt, deren Abstand zur
derzeitigen höchsten Stufe die Hälfte der Vergütungsdifferenz der
höchsten Stufe zur vorletzten Stufe beträgt (hälftiger
Steigerungsbetrag). Die Stufenverweildauer vor Erreichen der neuen
letzten Stufe beträgt 10 Monate.
4.
Im Vergütungstarifvertrag der ab 2005 eingestellten Kabinenmitarbeiter
entfällt mit Wirkung ab dem 01.01.2011 die erste Vergütungsstufe. Die
Stufenverweildauer in der nächsten Vergütungsstufe (nach entsprechend
angepasster Bezifferung nunmehr die erste Vergütungsstufe) wird auf 24
Monate festgelegt, die vor dem 28.01.2011 geleisteten Dienstzeiten
(max. 6 Monate) von Flugbegleitern in Stufe 1 (alt) oder 2 (alt) werden
auf die Steigerung angerechnet.
5.
Für die Kabinenmitarbeiter vereinbaren die Tarifpartner ein
Verteilungsvolumen von 2 % der Gesamtvergütung, über deren konkrete
Verwendung die Tarifpartner gesondert verhandeln werden mit dem Ziel,
bis zum 31.August 2011 spätestens hierüber Einvernehmen herbeizuführen.
Sollten sich die Tarifpartner bis dahin nicht auf ein Ergebnis
verständigt haben, hat jede Seite diesbezüglich ein
Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem
Monat zum 31.10.2011. Im Fall der Ausübung des Sonderkündigungsrechts
kann die Frage der Verteilung des o.a. Volumens somit ab dem 01.11.2011
Gegenstand von Arbeitskampfmaßnahmen sein.
6.
Die Protokollnotiz III (Standby- und Reserve-Regelung) des MTV Nr. 6
Kabine CFG wird mit Wirkung vom 01. März 2011 wie folgt neu gefasst:
Protokollnotiz III Standby- und
Reserve Regelung
Ziel der
Standby/Reserveregelung ist es, nach Möglichkeit Eingriffe in die im
Dienstplan des Mitarbeiters ausgewiesenen freien Tage zu vermeiden.
Dies setzt eine optimale Ausnutzung der Standby/Reservetage des
Mitarbeiter auch außerhalb der eigenen Homebase voraus.
STANDBY/
RESERVE
Für alle
Zeiten gelten Lokale Ortszeiten.
(1) Standby
ist die Zeit, in der sich ein Mitarbeiter ständig bereit hält, um
innerhalb von 60 Minuten nach Abruf einen Dienst zu beginnen. Im Umlauf
hat der Mitarbeiter innerhalb von 60 Minuten nach Abruf in der
Hotellobby zur Verfügung zu stehen; der Beginn der Flugdienstzeit
bleibt hiervon unberührt.
(2) Reserve
ist die Zeit, in der sich ein Mitarbeiter nach Ablauf einer Karenzzeit
nach Abruf für einen Dienst bereithält.
Reserve 3
nach 3 Stunden
Reserve 6 nach 6 Stunden
I.
STANDBY
1. Die
Standbydienste dienen operationellen Erfordernissen.
2. Ein in
einen Umlauf eingeplanter Standbydienst beginnt nach Beendigung der
tariflichen Ruhezeit des vorhergegangenen Einsatzes und endet nach
einer Zeitdauer von max. 24 Stunden, spätestens jedoch zu Beginn der
nächsten Flugdienstzeit.
3. Standby
Tage können nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
(48-Stunden-Standby) geplant und vergeben werden.
II.
RESERVE
1. Die
Reservedienste dienen der Abdeckung von Krankheitsfällen.
4. Ein
Einsatzbeginn aus der Reserve 6 des letzten Tages eines
SB/Reserveblocks, der nach 00:00 Uhr des Folgetages beginnt, wird wie
in § 7 Absatz 9 Ziffer 1 (Planänderung) geregelt, behandelt.
5. Wird aus
einem Einsatzbeginn des letzten Tages (Reserve 6) eines
SB/Reserveblocks der nächste freie Tag berührt, so finden die
Regelungen unter IV. Anwendung.
An der
Homebase FRA werden pro Kalenderjahr je Mitarbeiter maximal 6
SB/RES-Blöcke nach folgenden Mustern vergeben:
Maximal 3
Blöcke nach dem Muster:
Tag 1 SB
12:00 bis 12:00 des nächsten Tages
Tag 2 RE3 12:00 bis 12:00 des nächsten Tages
Tag 3 RE3 12:00 bis 12:00 des nächsten Tages
Tag 4 RE6 12:00 bis 20:00*
sowie
Maximal 3
Blöcke nach dem Muster:
Tag 1 SB
12:00 bis 12:00 des nächsten Tages
Tag 2 RE3 12:00 bis 12:00 des nächsten Tages
Tag 3 RE3 12:00 bis 12:00 des nächsten Tages
Tag 4 RE6 12:00 bis 24:00
Tag 5 RE6 00:00 bis 20:00*
*Im Falle
einer Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeiter vor 20:00 können Flüge des
Folgetages mit einer geplanten Abflugzeit bis spätestens 06:00
zugewiesen werden.
An den
Stationierungsorten außer FRA werden pro Kalenderjahr je Mitarbeiter
maximal 6 SB/RES-Blöcke nach folgendem Muster vergeben:
Tag 1 SB 00:00 bis 24:00
Tag 2 RE3 00:00 bis 24:00
Tag 3 RE3 00:00 bis 24:00
Tag 4 RE6 00:00 bis 15:00
Für
Mitarbeiter mit Teilzeitarbeitsvertrag werden vorstehende Regelungen
zeitratierlich angewendet.
III.
SONDERREGELUNGEN
1. Für die
Station Frankfurt gilt:
Nach Abruf eines Mitarbeiters aus einem Standby zu einem Dienst kann
pro Block eine zum Kontingent
zählende Reserve 3 eines Mitarbeiters der gleichen Beschäftigungsgruppe
mit aktivem Reserveblock
nach Benachrichtigung auf Standby abgeändert werden. Der Standbydienst
beginnt zwei Stunden nach
Mitteilung der Änderung.
2. Für alle
anderen Stationen gilt:
Ist kein Mitarbeiter im Standby auf der jeweiligen Station vorhanden
(Standby abgerufen,
Standby-Dienst auf anderer Station oder kein Standby mangels
Stationsgröße), kann pro Block
eine zum Kontingent zählende Reserve 6 eines Mitarbeiters der gleichen
Beschäftigungsgruppe
mit aktivem Reserveblock in Reserve 3 umgewandelt werden. Die Reserve 3
beginnt drei Stunden
nach Mitteilung der Änderung.
3. Die
Standby- und Reserveblöcke werden über alle Mitarbeiter gleich verplant
(Toleranz 1 SB/Reserveblock).
4. Aus
Standby und Reserve ist ein Einsatz ohne vorherige Vorruhezeit möglich.
Einsätze aus Standby/Reserve, die einen unter die Vorruhezeitregelung
fallenden Flug beinhalten,
lösen bei einem Einsatz ohne vorherige Vorruhezeit unmittelbar nach
Rückkehr zur Homebase die
Nachgewährung der addierten Ruhezeiten gemäß der FDZ Tabelle § 7 Absatz
3 MTV und der
entsprechenden Vorruhezeit gemäß § 7 Absatz 2 aus.
5. Aus
Standby/Reserve ist vor Flugeinsätzen mit mehr als elf Stunden
FDZ eine Dead Head-Anreise möglich; es findet dann die Regelung unter
IV. Anwendung.
6. Bei
Einsätzen aus Standby/Reserve sind die Regelungen der beiden
vorstehenden Sätze einzeln als auch in Kombination anzuwenden.
7. Im
laufenden Monatsplan kann von CFG unmittelbar nach Rückmeldung
aus Krankheit bis zu max. ein SB/Reserveblock vergeben werden. Es kann
mit jedem Tag
des SB/Reserveblocks unter Beibehaltung des Musters begonnen werden. So
entstandene
Reserven zählen nicht zum Jahreskontingent.
8. Aus
Optimierungsgesichtspunkten hat CFG die Möglichkeit, bis
fünf Tage vor Beginn eines Reserveblocks im Einvernehmen mit dem
Mitarbeiter den
Reserveblock in freie Tage umzuwandeln. Ein auf diese
Weiseumgewandelter Reserveblock
gilt im Jahreskontingent als nicht vergeben.
IV.
In den oben
unter II. Ziffer 5., III. Ziffer 5. sowie § 7 Abs.9 Ziffer 1.
Satz 2 und Ziffer 2. Satz 2 angeführten Fällen gilt folgende
Wahlmöglichkeit:
Der
Mitarbeiter kann einen im laufenden oder nächsten Monat als
freieingeplanten
Tag in einen datumsmäßig fixierten freien Tag, den der Mitarbeiter
angeben kann, umwandeln lassen,
oder
der
Mitarbeiter kann den Dienstplan des übernächsten Monats abwarten und
einen
dort als frei eingeplanten Tag in einen datumsmäßig fixierten freien
Tag umwandeln lassen,
oder
der
Mitarbeiter kann im Rahmen des Requestverfahrens für den
nächstmöglichen
Monat von den zu gewährenden freien Tagen einen mit den 4 OFF-Tagen
zusammenhängenden
freien Tag hinzu requesten. Alle weiteren gemäß dieser Regelung
requestbaren freien Tage
werden nachrangig zu den regulären OFF-Tagen gewährt.
V.
Die
Neuregelung tritt ab dem 01.03.2011 in Kraft und wird zunächst
als Probelauf implementiert. Für 2011 gilt 5/6 des Jahreskontigents,
d.h. pro Mitarbeiter
maximal 5 Blöcke (Teilzeit pro rata). Am Ende des Sommerflugplans
(31.10.2011) werden die
Tarifpartner die Ergebnisse und Erfahrungen aus der Neuregelung
evaluieren und ggfls. im
Hinblick auf die betrieblichen Erfordernisse unter Berücksichtigung der
Mitarbeiterbelange
optimieren. Hierbei werden die Tarifpartner auch prüfen, ob und
inwieweit die SB/RES-Blöcke
in das Requestsystem aufgenommen werden können.
Für den Fall, dass sich die Tarifpartner hierbei nicht einigen können,
hat jede Tarifpartei
hinsichtlich der Standby- und Reserve-Regelung ein
Sonderkündigungsrecht, das mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum 31.12.2011 ausgeübt
werden kann.
7.
Bei allen Kabinenmitarbeitern können über die in dem
jeweiligen Manteltarifvertrag festgelegte maximale Anzahl von Standby-
und Reservediensten
hinaus auf der Grundlage der Freiwilligkeit des Mitarbeiters zusätzlich
Einzel-SB von 00:00
bis 24:00 geplant werden. Solche zusätzliche Einzel-SB werden pro Tag
bei FB mit mindestens
45 € und bei PU mit mindestens 60 € zusätzlich vergütet. Dies gilt
auch, wenn aus diesem SB
ein Flugdienst erfolgt.
8.
Die Tarifpartner vereinbaren, über eine Regelung zu verhandeln,
die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die
manteltarifliche Restriktion von
14 Stunden Dienstzeit öffnet, um zusätzliche Zielorte anfliegen zu
können mit dem Ziel,
bis zum 31. August 2011 spätestens hierüber Einvernehmen herbeizuführen.
9.
Condor sagt zu, dass aus Anlass einer Zusammenlegung der CFG und CiB
und der damit in
Zusammenhang stehenden Maßnahmen gegenüber keinem Kabinenmitarbeiter
der CFG und der CiB eine betriebsbedingte
Kündigung ausgesprochen werden wird.
Im Falle der Zusammenlegung von CFG und CiB gelten für die
Kabinenmitarbeiter der CiB die
Bedingungen des jeweils gültigen VTV Kabine und des jeweils gültigen
MTV Kabine der CiB fort.
Die Tarifpartner verpflichten sich, im Falle des Übergangs von CiB auf
CFG diese Bedingungen
für diese Mitarbeiter redaktionell in die CFG-Tarifverträge zu
übernehmen.
10.
Die Laufzeit dieses Tarifvertrages endet, ohne dass es einer Kündigung
bedarf,
zum 31. Juli 2012 und er wirkt anschließend nach gem. § 4 Abs. 5 TVG.
Da dieser Tarifvertrag Regelungen zu den bei der CFG geltenden
Vergütungstarifverträgen der
UFO für das Kabinenpersonal enthält (Ziff. 1 bis 5), gilt die
vorstehende Regelung zur Laufzeit
dementsprechend auch für diese Tarifverträge selbst. Das
Sonderkündigungsrecht gem. Ziff. 5 bleibt
davon unberührt.
Die Laufzeiten und Kündigungsfristen der übrigen bei der CFG geltenden
Tarifverträge für das
Kabinenpersonal werden - abgesehen von dem zusätzlichen
Sonderkündigungsrecht in Ziff. 6 V –
durch diese Tarifvereinbarung nicht verändert.